Häufige Fragen

Warum benötige ich einen Energieberater?

Ein Energieberater ist für Eigentümer und Bauherren aus folgenden Gründen unerlässlich:
  • Energetische Verbesserungen: Unterstützt bei der Planung und Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Energiesparen im Alltag: Bietet praktische Tipps, wie Energiekosten im Alltag gesenkt werden können.
  • Sparpotenzial erkennen: Hilft, das maximale Einsparpotenzial bei Neubauten und Bestandsgebäuden zu ermitteln.
  • Kosten und Fördermittel: Klärt über die Kosten einer Energieberatung auf und unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungen.
  • Qualitätssicherung: Sichert durch Planung und Überwachung die Qualität der Sanierungsarbeiten.Kurz gesagt, ein Energieberater ist entscheidend für die Realisierung von Kosteneinsparungen durch energieeffiziente Maßnahmen und das Ausschöpfen von Fördermöglichkeiten.

Was kostet eine Energieberatung?

Die Kosten für eine Energieberatung können durch Förderprogramme erheblich reduziert werden. Insbesondere gibt es Fördermöglichkeiten, die bis zu 50% der Beratungskosten abdecken können. Diese Förderung ist darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und Hausbesitzern den Zugang zu professioneller Beratung zu erleichtern. Indem ein Großteil der Kosten für die Energieberatung übernommen wird, wird die Investition in eine nachhaltige Sanierung und Energieeffizienz für Eigentümer wesentlich attraktiver. Diese Förderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Immobilien zu reduzieren

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?:

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein Energieberater oder eine -beraterin legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.

Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer:in. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, der Plan kann aber auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden für Sie wichtigsten Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".

Der iSFP ist eine Voraussetzung, damit Sie einen Zuschuss für IHre Energieberatung erhalten. Energieberatungen in anderer Form sind natürlich auch möglich und sinnvoll, werden aber vom Bund nicht finanziell gefördert.

Was steht im individuellen Sanierungsfahrplan?:

Am Anfang des Fahrplans wird der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes beschrieben, unterteilt in einzelne Bereiche, wie die Warmwasser-Aufbereitung oder die Dämmwirkung des Dachs. Dann wird der optimale Weg hin zu einem effizienten Gebäude dargestellt. Wie sich Ihre geplanten Sanierungsschritte künftig auswirken, können Sie an Kennwerten für den Energiebedarf und einer Farbskala ablesen.

Der Fahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Kostenbelastung. Zudem erfahren Sie zu jeder Sanierungsaktion, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und wie viel CO₂ Sie damit einsparen können. Die besten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.

Darüber hinaus können Sie sich im individuellen Sanierungsfahrplan zusätzliche Pluspunkte mit entsprechenden Symbolen anzeigen lassen. Dies sind Vorteile, die eine energetische Sanierung zusätzlich mit sich bringen kann, die jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Um bei einer Entscheidung für einen Sanierungsschritt möglichst alle Effekte bedenken zu können, ist es möglich diese im iSFP zu berücksichtigen:

  • das Innenraumklima
  • den Hitzeschutz
  • den Schallschutz
  • den Wert des Hauses
  • die Sicherheit (Einbruchschutz)
  • die architektonische Qualität
  • die Barrierefreiheit

Welchen Nutzen / Vorteile hat ein individueller Sanierungsfahrplan?:

Im individuellen Sanierungsfahrplan sind die Informationen zur Gebäudesanierung leicht verständlich aufbereitet. Kennwerte und eine Farbskala zeigen anschaulich, wie sich mögliche Sanierungen auswirken werden.

Sinnvoll ist ein solcher "Fahrplan", weil Sie als Eigentümer:in oft nicht wissen, womit Sie anfangen sollen: mit der Dachdämmung oder doch dem Austausch der Heizung? Zudem ist häufig unklar, welche Chancen eine gezielte Kombination der richtigen Maßnahmen bietet. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch den Plan ökonomisch und energetisch optimiert.

Er ist auf Ihr individuelles Nutzungsverhalten abgestimmt; dieses beeinflusst die vorgeschlagenen Sanierungsaktionen. Das betrifft beispielsweise eine von Ihnen gewünschte Raumtemperatur oder die Zeiträume, in denen Sie üblicherweise zu Hause sind. Der Fahrplan zeigt Ihnen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind und welche Kombinationen davon das größtmögliche Einsparpotenzial haben.

Da die besten Maßnahmen ganz vorne stehen und mögliche spätere Sanierungsschritte bereits berücksichtigen, wird die Gefahr eines schlechten Kosten/Nutzen-Verhältnisses vermieden.

Ein Beispiel dazu: Es könnte sein, dass Sie zuerst eine neue Heizung einbauen, aber erst später Ihre Gebäudehülle dämmen möchten. Die Heizung würde zunächst für die noch schlechte Gebäudehülle ausgelegt, wäre nach einer späteren Dämmung aber überdimensioniert, weil das sanierte Gebäude nicht mehr so viel Wärmeenergie benötigt.

Wie erhalte ich einen individuelle Sanierungsfahrplan?:

Voraussetzungen

Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.

Einen Förderantrag muss entweder die Person stellen, der das Wohngebäude gehört, oder stellvertretend die Energieberaterin oder der Energieberater. Beantragen nicht Sie als Eigentümer:in den iSFP, muss der oder die Beantragende Ihre schriftliche Erlaubnis dazu haben.

Der oder die von Ihnen Beauftragte muss vom BAfA als Energieberater:in für Wohngebäude zugelassen sein, um einen iSFP erstellen zu dürfen. Sie finden geeignete Personen dazu auf der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste. Setzen Sie auf der Internetseite rechts unter "Einstellungen" ein Häkchen bei „Energieberatung für Wohngebäude“, um nur die zugelassenen Personen im gewünschten Umkreis angezeigt zu bekommen.

Vorgehensweise

Um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die dazu gehörigen Fördermittel zu bekommen, sollten Sie sich an diesen Ablauf halten:

  • Sie beauftragen eine:n vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassene:n Energieberater:in damit, für Ihr Haus eine Energieberatung durchzuführen. Sie bitten diese:n, empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen abschließend in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen.
  • Der oder die Energieberater:in stellt beim BAfA einen Zuschussantrag für Ihr Gebäude und bekommt einen Förderbescheid.
  • Gemeinsam erstellen Sie den iSFP in mehreren Schritten - innerhalb einer Frist von höchstens neun Monaten.
  • Der iSFP ist offiziell abgeschlossen, nachdem Sie den Plan in Form der beiden Dokumente und eine letzte Erläuterung von der Person erhalten haben, die bei Ihnen die Energieberatung durchgeführt hat. Nun unterzeichnen Sie noch gemeinsam die "Verwendungsnachweiserklärung". Diese prüft das BAfA und zahlt anschließend die Fördermittel aus.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?:

Durch den individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Aufwand im Vergleich zur einfachen Energieberatung zu Hause, weshalb die Rechnung dafür höher ausfallen kann. Das Beratungshonorar wird aber mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. 50 Prozent musst Du selbst bezahlen, wobei die Honorarsummen stark unterschiedlich ausfallen können. Der von Ihnen zu zahlende Anteil liegt in der Regel zwischen 900 und 1500 Euro. Dieses Geld ist meist gut angelegt, weil bereits die ersten umgesetzten Sanierungen diese Kosten üblicherweise mehr als ausgleichen. 

Sinn des Fahrplans ist es, nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimale Lösungen auszuarbeiten, so dass unter dem Strich eine klare Kostenersparnis für Verbraucher:innen angestrebt wird. So sollen von vornherein mögliche künftige Zusatzkosten vermieden werden, die durch eine falsche Reihenfolge oder Herangehensweise entstehen können.

Gibt es Fördermittel für einen individuellen Sanierungsfahrplan?:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan. Als Gebäudeeigentümer:in können Sie 50 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 650 Euro und für größere Wohngebäude bei 850. Falls Eigentumsgemeinschaften (WEGs) oder ähnliche -gruppen in einer Versammlung eine Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss vorgesehen, dieser beträgt maximal 250 Euro.

Zuschüsse für die Beratung und den iSFP werden direkt an Deinen Energieberater:in ausgezahlt. Wie gewohnt kannst Du später für die einzelnen Maßnahmen Fördermittel beantragen.

Deine:n Energieberater:in ist außerdem verpflichtet, die Maßnahmen oder Maßnahmenpakete nach Möglichkeit förderfähig auszuarbeiten und Dich auf mögliche Fördermittel hinzuweisen.

Entscheidest Du Dich für einen individuellen Sanierungsfahrplan, bringt das einen iSFP-Bonus, wenn Du die vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehst: Der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Fördersatz wird zusätzlich um 5 Prozentpunkte erhöht. Um diesen Bonus zu erhalten, musst Du die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP durchführen.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Er informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei der Besichtigung vorzulegen oder muss spätestens beim Vertragsabschluss vorgezeigt werden.

Es gibt zwei Arten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen benötigt, während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre basiert.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, und das Fehlen eines gültigen Ausweises kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen bestehen für Baudenkmäler und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche

Sind die empfohlenen Maßnahmen im iSFP verpflichtend?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) selbst hat keine feste Gültigkeitsdauer in dem Sinne, dass er nach einem bestimmten Zeitraum abläuft. Stattdessen dient er als langfristiger Leitfaden für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Sie haben bis zu 15 Jahre Zeit, die im Plan empfohlenen Maßnahmen umzusetzen und dabei Fördermöglichkeiten zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, die Aktualität Ihres Plans im Auge zu behalten, da sich technische Standards und Förderbedingungen im Laufe der Zeit ändern können

Wichtig: Obwohl der iSFP langfristige Planung unterstützt, empfiehlt es sich, die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen nicht unnötig zu verzögern. Technologische Entwicklungen und Veränderungen in den Förderbedingungen können Einfluss darauf haben, wie sinnvoll oder kosteneffizient bestimmte Maßnahmen in Zukunft sind

Welche Nachweise sind bei Antragstellung einzureichen?

Für die Antragsstellung von Förderprogrammen im Bereich der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Niedersachsen und bundesweit sind verschiedene Nachweise und Dokumente erforderlich, die sich je nach spezifischem Programm unterscheiden können. Generell sind jedoch folgende Unterlagen häufig gefordert:

Angepasste Rechnung: Es muss eine angepasste Rechnung eingereicht werden, die sowohl den erwarteten Bundeszuschuss als auch den vom Antragsteller zu tragenden Eigenanteil ausweist​.

  • Verpflichtung zur Vor-Ort-Begehung: Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch einen Energieberater ist obligatorisch, um den Ist-Zustand des Wohngebäudes aufzunehmen. Diese Datenaufnahme vor Ort kann unter bestimmten Umständen auch von einer anderen qualifizierten Person vorgenommen werden​
  • Ermächtigung und Erklärungen: Bestimmte Formulare, wie die Ermächtigung und das Formular „Erklärungen nach Durchführung“, müssen vom Beratungsempfänger persönlich unterschrieben werden. Die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ darf auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden​
  • Stichprobenkontrollen und Verwendungsnachweise: Für den Verwendungsnachweis und die Belegliste kann es erforderlich sein, Dokumente wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), Rechnungen und Zahlungsnachweise vorzulegen, allerdings in der Regel nur auf ausdrückliche Aufforderung im Rahmen von Stichprobenkontrollen​

Die Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen können je nach Förderprogramm variieren. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beispielsweise sind Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen sowie für Effizienz-Einzelmaßnahmen seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA zu stellen. Hierbei gelten bestimmte Fördersätze und Bedingungen, wie der obligatorische Umstieg auf Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen​

Hinweis: Da sich die Gesetzeslage und die Förderbestimmungen schnell und unregelmäßig ändern, bitte ich um Nachsicht, falls die Website noch nicht aktualisiert wurde.

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