Bundesförderung für effizente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Erfahre mehr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen (BEG EM) und wie ich Dir bei der Einreichung von Förderanträgen behilflich sein kann.

Was ist BEG EM?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein Förderprogramm, das die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützt. Mit BEG EM können Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden, der Austausch von Fenstern oder die Optimierung der Heizungsanlage gefördert werden.

Wie kann ich Dir helfen?

Als Experte für nachhaltige Energieberatung und Sanierungskonzepte stehe ich Dir bei der Beantragung von Fördermitteln zur Seite. Ich erstelle maßgeschneiderte Sanierungslösungen, die Deinen individuellen Anforderungen entsprechen und unterstützen Dich bei der Umsetzung.

Warum solltest Du die BEG EM nutzen?

Die Nutzung der BEG EM Förderung kann nicht nur zu einer nachhaltigen Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen beitragen, sondern auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Nutze die Fördermittel, um Deine Immobilie energetisch zu optimieren und langfristig von den Vorteilen zu profitieren.

BEG Einzelmaßnahmen im Überblick

Für die erfolgreiche Beantragung einer Förderung ist die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Ich stehe Dir hierbei unterstützend zur Seite. Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen beträgt 15 %. Sollte eine Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines durch Fördermittel unterstützten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt werden, erhöht sich die Förderung um einen zusätzlichen Bonus von 5 %.

Im folgenden findest Du alle Einzelheiten und einen detaillierten Überblick zu den jeweiligen förderfähigen Maßnahmen:

Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Anlagen zur Wärmeerzeugnung (Heizungstechnik)

Gefördert werden:

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.

 

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteile

Heizungsoptimierung

Förderfähig sind Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Dies gilt auch für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen, sofern diese nicht älter als zwanzig Jahre sind. Das Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen.

 

Neu im Förderangebot sind zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80% bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.

Fachplanung und Baubegleitung

Eine Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist speziell an die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen gebunden, wie sie in den entsprechenden Richtlinien festgelegt sind. Zu diesen zählen:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnische Maßnahmen (mit Ausnahme der Heizung),
  • Installationen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnologien),
  • Optimierungen im Bereich der Heizung.

 

Für umfassende Informationen zur Antragstellung, zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie zu den technischen Mindestanforderungen wird auf das Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung, das Informationsblatt zu förderfähigen Maßnahmen und die Richtlinien verwiesen. Die Beantragung setzt die Mitwirkung eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus. Bei der Auswahl eines passenden Experten bietet die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betriebene Plattform www.energie-effizienz-experten.de Unterstützung. Die Förderquote beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind die förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die Deckelung bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, mit einem Gesamtmaximum von 20.000 Euro.

Kontaktiere mich noch heute für eine Beratung!

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